Regeln des Sportfischereivereins Neusiedlersee Podersdorf
Wird ein Fischer angetroffen, der folgende vom Vorstand des SFVNP aufgestellten Regeln nicht befolgt, muss dieser mit dem sofortigen Platzverweis (ohne Beute) und einer behördlichen Anzeige rechnen! Daher ist von jedem Fischer vor dem Erwerb einer Tageskarte zu prüfen, ob die eigene Ausrüstung diesen Bestimmungen gerecht wird.
Fischereiberechtigung Grundlacke
- Großer Teich - nur Tageskartenfischer + behördliche Fischreierlaubnis
- Kleiner Teich - nur Jahreskartenfischer (beutefrei) + behördliche Fischreierlaubnis
- behördliche Fischereikarte aus einem anderen Bundesland wird akzeptiert
- Kinder unter 14 Jahren müssen unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person, die eine behördliche Fischerkarte besitzt, sein.
- nur eine Tageskarte pro Tag
Allgemeine Fischereibestimmungen Grundlacke
- Fischen in der Zeit von 06.00-20.00 Uhr (Juni, Juli und August bis 21.00 Uhr) erlaubt (längstens jedoch bis Einbruch der Dunkelheit) Witterungsabhängig ist das Fischen ganzes Jahr bei offenem Wasser gestattet. Eisfischen ist nicht erlaubt.
- Schonhakenpflicht (oder zur Gänze zurückgebogener Widerhaken)
- Fischen mit maximal zwei Angeln
- Setzkescher (mind. 2,5m Länge bzw. 7 Ringe) und ein dem Fischbesatz entsprechender Unterfänger
- natürliche Köder und Lockmittel sofern frei von umweltschädlichen Substanzen
- Anfüttern: max. 1Liter Maden od. max. 1kg Teig oder 2 Dosen Mais, Futterspiralen erlaubt, Blinkern und Wobbeln verboten.
- Beute: ein Friedfisch unter 4kg
- Räuberfischen ist verboten.
- Es darf nur ein Friedfisch im Setzkescher verbleiben, der bei Bedarf getauscht werden kann. KEINE AUSNAHMEN!
- Abhakmatte Pflicht
- Exemplare über 4kg sind unverzüglich wieder in das Gewässer zurückzusetzen.
Nicht gestattet ist das Weitergeben eines Fisches - weder an einem benachbarten Fischer noch an eine andere Person. Weitere wichtige Informationen sind auf der Tageskarte und auf der Infotafel am Teich vermerkt.
Kontrollorgane
- Fischerkarten sind auf Aufforderung eines Kontrollorgans vorzuweisen.
- Mangelhafte Ausrüstung sowie Missachtung der "Allgemeinen Fischreibestimmungen Grundlacke" können zum Verweis durch Kontrollorgane führen.
- Der schonende Umgang mit dem Fischbesatz wird von jedem Kontrollorgan eingefordert!
Dem Verein entstehen jedes Jahr nicht unerhebliche Kosten durch zurückgelassenen Müll. Da wir dieses Geld lieber in den Ausbau der Anlage bzw. die Erhöhung des Fischbestandes investieren würden, wird es den Fischern zur PFLICHT gemacht, zumindest den eigenen Müll auch selbst zu entsorgen.